Allgemeine Geschäftsbedingungen

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CHRIST EDV
Königsberger Weg 5
82538 Geretsried

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CHRIST EDV diese schriftlich bestätigt.

  1. Der Vergütungsanspruch von CHRIST EDV bestimmt sich nach der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
    • Die Vergütung ist bei Firmenschulungen und Schulungen für Bildungsträger sowie die öffentliche Hand nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen werden wöchentlich oder bei Abschluss der Schulung gestellt.
    • Die Vergütung von Privatschulungen ist bei Beginn der ersten Schulstunde fällig.
    • Die Vergütung von Bewerbungshilfe wird nach Erstellung der Unterlagen mit Rechnungsstellung sofort fällig.
    • Die Vergütung von Homepage- und Datenbankgestaltung wird monatlich abgerechnet und ist mit Rechnungsstellung fällig.
    • Die Vergütungen für EDV-Beratung sind je nach Absprache fällig.
  2. CHRIST EDV wickelt alle Aufträge mit grösstmöglicher Sorgfalt ab. Die Haftung von aus jeglichem Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; dies gilt auch für Überschreitung vereinbarter Liefer- oder Erfüllungsfristen.
  3. Soweit im Einzelfalle nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber CHRIST EDV das zur Durchführung des Auftrags erforderliche Hilfsmaterial zur Verfügung.
  4. CHRIST EDV sichert dem Auftraggeber bezüglich aller mit der Auftragserteilung unterbreiteten Informationen absolute Vertraulichkeit zu.
  5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wolfratshausen.
  6. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.